Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Beratungs-, Entwicklungs-, Analyse-, Architektur-, KI-, IT-, Werkstatt-, Hof- und Deichdienstleistungen sowie für sonstige Tätigkeiten, die im weiteren Sinne als nützlich erkannt werden.
Abweichende Bedingungen werden anerkannt, sofern sie vernünftig sind. Die Beurteilung der Vernünftigkeit obliegt dem Auftragnehmer.
§2 Erstkontakt
Anfragen, die mit „Moin Moin“ beginnen, werden ignoriert.
Ein Moin reicht.
Alles Weitere gilt als unnötige Geschwätzigkeit und führt zur Einstufung als auswärtiger Vertragspartner mit erschwerten Bedingungen.
§3 Präqualifikation des Vertragspartners
Als grundsätzlich geeignet gelten Personen, die mindestens drei der folgenden Merkmale aufweisen:
- Engelbert-Strauß-Hose
- Elten Sicherheitsstiefel
- Gummistiefel (Aigle oder Le Chameau bevorzugt)
- Flanellhemd
- Fleeceweste
- Friesennerz
- Volvo 240 Diesel, fahrbereit
- Volvo V70 Diesel, fahrbereit
- Mercedes W123 Diesel, fahrbereit
- Anhänger mit glaubhafter Geschichte
- Eigene Werkstatt
- Hebebühne (mindestens 2,5 t Tragkraft)
- Angelausrüstung im Kofferraum
- Flachmann mit regional erzeugtem Inhalt
Personen in Chinos, Loafern oder weißen Sneakern gelten bereits vor dem ersten „Moin“ als disqualifiziert.
Sneaker mit Aufdruck eines amerikanischen Tech-Konzerns führen zur sofortigen Beendigung des Kontakts ohne weitere Korrespondenz.
§4 Sondierungsgespräch
Das Sondierungsgespräch dauert in der Regel zwei Stunden.
Es beginnt mit einem gegenseitigen knappen „Moin“ und wird von 119 Minuten Schweigen begleitet.
Das Schweigen dient der wechselseitigen Bewertung folgender Eigenschaften:
- Charakter
- Verlässlichkeit
- Fachkompetenz
- Problemlösungsfähigkeit
- Humor
- Lebenstüchtigkeit
Wer das Schweigen vor Ablauf der vereinbarten Zeit durch nicht notwendige verbale Beiträge unterbricht, scheidet aus dem weiteren Verfahren aus.
§4a Durchführung des Sondierungsgesprächs
Das Sondierungsgespräch findet grundsätzlich im Freien statt.
Dies gilt unabhängig von Wetterlagen, insbesondere:
- Regen
- Sturm
- Hagel
- Schneefall
- Nebel
- Temperaturen zwischen -10 °C und +35 °C
- sonstigen Wetterlagen, die von Eingeborenen als „büschen frische Luft“ bezeichnet werden
Das Aufsuchen geschlossener Räume aufgrund von Niederschlag wird als mangelnde Belastbarkeit gewertet.
Als zulässige Wetterschutzmaßnahmen gelten:
- Schirmmütze
- Fleeceweste
- Friesennerz
- Unterstand einer Scheune
- geöffnete Heckklappe eines Volvo Diesel
Sollte einer der Teilnehmer die Wetterlage mit den Worten „Ganz schön ungemütlich heute“ kommentieren, wird dies als erster aktiver Gesprächsbeitrag gewertet und entsprechend protokolliert.
§5 Vertragsverhandlung
Die eigentliche Vertragsverhandlung findet in der Sekunde des Handschlags statt.
Mit dem Handschlag gelten automatisch und ohne weitere Dokumentation als geklärt:
- Anforderungsanalyse
- Spezifikation
- Lastenheft
- Pflichtenheft
- Risikoanalyse
- Projektplanung
- Zahlungsbedingungen
- Abnahmekriterien
- Gewährleistung
Missverständnisse sind aufgrund der ausführlichen Kommunikation bislang nicht aufgetreten.
§6 Vergütung
Neben Geld werden nach Absprache als Zahlungsmittel akzeptiert:
- Kartoffeln
- Eier
- Hühner
- Feuerholz (trocken, ofenfertig)
- Grünkohl (saisonabhängiger Wechselkurs)
- Korn (selbst gebrannt, Georgsfeld-Provenienz erhöht den Wechselkurs)
- Schafe, Ziegen oder andere verhandlungsfähige Nutztiere
- Haake-Beck in handelsüblichen Mengen
- Tee (Bünting akzeptiert, Onno Behrends mit Aufschlag wegen besserer Provenienz, Thiele aus Emden nicht zulässig)
- Anhänger (papierlos akzeptiert, sofern mit glaubhafter Geschichte)
- Traktoren (Lanz Bulldog, Hanomag und Vergleichbares)
- Volvo 240 Diesel, fahrbereit
- Mercedes W123 Diesel, fahrbereit
- Gulfhof mit Scheune (Marsch bevorzugt, Krüppelwalmdach, originale Klinker)
Mischkalkulationen sind ausdrücklich zulässig.
Jever wird unter keinen Umständen als Ersatz für Haake-Beck akzeptiert.
§7 Werkzeugklausel
Ein vollständig bestückter Ratschenkasten mit vorhandener und nachweisbar funktionsfähiger 10er Nuss gilt als Sachwert von außergewöhnlicher Seltenheit.
Der Gegenwert wird individuell verhandelt.
24er Ratschenkästen, die ausschließlich mit 10er Nüssen bestückt sind, werden bevorzugt behandelt.
Magnetangeln mit Teleskoparm gelten als kulturelles Erbe und sind nicht verhandelbar.
Drehmomentschlüssel werden ausschließlich kalibriert akzeptiert. Aldi-Aktionsangebote disqualifizieren das Gesamtangebot.
§8 Fahrzeugbewertung
Folgende Aussagen sind im Rahmen der Fahrzeugübergabe rechtlich unwirksam:
- „Hat bis zuletzt funktioniert“ stellt keine Zustandsbeschreibung dar.
- „Muss nur einmal durchgesehen werden“ gilt als erheblicher Mangel.
- „Da ist eigentlich nichts dran“ löst automatisch eine erweiterte technische Prüfung aus.
- „Läuft nur, wenn man gegen den Anlasser klopft“ gilt nicht als fahrbereit.
- „Lief bis letzte Woche noch“ wird als nicht überprüfbare Behauptung eingestuft.
- „Mein Schwager hat das gemacht“ entkräftet sämtliche vorherigen Zusicherungen.
- „Eigentlich zu schade zum Wegwerfen“ löst automatisch eine Besichtigung aus.
Fahrzeuge dürfen maximal drei Vorbesitzer innerhalb derselben Familie gehabt haben.
§9 Premiumkundenstatus
Der Premiumkundenstatus wird automatisch verliehen, wenn der Vertragspartner:
- zwei Stunden schweigen kann,
- angemessene Arbeitskleidung trägt,
- mit einem alten Diesel anreist,
- keine PowerPoint-Präsentation mitbringt.
Premiumkunden erhalten bevorzugte Termine, vergünstigte Konditionen sowie Zugang zur Werkstatt.
§10 Strategische Partnerschaften
Strategische Partnerschaften entstehen durch die Übergabe eines selbst geräucherten Aals.
Der Aal ist bevorzugt:
- selbst gefangen,
- selbst geräuchert,
- in Zeitungspapier eingewickelt.
Die Übergabe erfolgt wortlos.
Ein einfaches „Dacht, dat passt“ ist zulässig.
Alternativ akzeptierte Vertrauensgaben:
- selbst gefangene Krabben (Greetsieler Provenienz bevorzugt)
- selbst gekochter Pinkel (saisonabhängig)
§11 Höchste Form der Vertrauensbildung
Erscheint der Vertragspartner zugleich:
- in Engelbert-Strauß-Hose,
- in Elten Sicherheitsstiefeln,
- mit Volvo Diesel,
- mit Flachmann heimischer Produktion,
- mit Angelausrüstung im Kofferraum,
- sowie mit selbst geräuchertem Aal,
entfallen sämtliche weiteren Prüf-, Freigabe- und Genehmigungsprozesse.
Der Vertragspartner gilt fortan als:
„Einer von die Guten.“
§12 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird dies mit einem knappen „Jo“ zur Kenntnis genommen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
Gerichtsstand ist Ostfriesland.
Ist kein Gericht verfügbar, entscheidet der älteste anwesende Handwerker.
Dat geiht.
// Hinweis: Diese „AGB“ sind eine augenzwinkernde, ostfriesische Liebeserklärung an Handwerk, Diesel und Schweigen — und ausdrücklich nicht rechtsverbindlich. Es gelten keine dieser Klauseln. Wer Aal mitbringt, freut mich trotzdem. Die echten Rechtstexte stehen im Impressum und in der Datenschutzerklärung.